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   LAG Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 9 Sa 3/00   

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https://dejure.org/2000,5816
LAG Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 9 Sa 3/00 (https://dejure.org/2000,5816)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2000 - 9 Sa 3/00 (https://dejure.org/2000,5816)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 9 Sa 3/00 (https://dejure.org/2000,5816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei einer Einrichtung der katholischen Kirche wegen Austritts aus der evangelischen Kirche ; Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Selbstbestimmungsrecht der Kirchen; Geschützte Eigenart des kirchlichen Dienstes

  • Judicialis

    WRV § 137 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; AVR § 4; ; AVR § 4 Abs. 2; ; AVR § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Wechsel der Religionsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 9 Sa 3/00
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Befugnis der Kirche, den ihr angehörenden Arbeitnehmern die Beachtung jedenfalls der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und deren Einhaltung zu verlangen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl.v. 04.06.1985, AZ: 2 BvR 1703/83; 1718/83, 856/84) in AP Nr. 24 zu Art. 140 GG).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 9 Sa 3/00
    Das Berufungsgericht geht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts davon aus, daß Kirchen aufgrund dieses Selbstbestimmungsrechts in ihren caritativen und erzieherischen Einrichtungen die von ihrer Sendung her gebotenen Voraussetzungen für die Loyalitätsobliegenheiten der im kirchlichen Dienst Beschäftigten festlegen (vgl. BAG, Urt.v.18.11.1986 - AZ: 7 AZR 274/85 - in AP NR. 35 Art. 140 GG).
  • LAG Brandenburg, 13.11.2003 - 2 Sa 410/03

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Diakonie bei

    In Beachtung der vom Verfassungsrecht geschützten Grundentscheidungen der Kirche und ihrer Diakonie hat die neuere arbeitsgerichtliche Rechtsprechung den Kirchenaustritt eines an der Verwirklichung der kirchlichen oder caritativen Aufgaben beteiligten Mitarbeiters grundsätzlich als Kündigungsgrund anerkannt (vgl. nur LAG Hamm, Urt. v. 16.08.1988 - 7 Sa 536/88 - ArbG Herford, Urt. v. 11.11.1992 - 2 Ca 782/92 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.01.1997 - 11 Sa 428/96 - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.06.2000 - 9 Sa 3/00 - BAG, Urt. v. 12.12.1984 - 7 AZR 418/83 -, AP Nr. 21 zu Art. 140 GG).
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